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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 5/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. f
Schlagwörter Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, Personenvereinigung, Genossenschaft, Wettbewerbsverzerrung, Wettbewerb, EG, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Eine eingetragene Genossenschaft, ein Zusammenschluss von Betriebskrankenkassen, betreut ihre Mitglieder mit Datenverarbeitungs- und Organisationsdienstleistungen sowie mit Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Kann die eingetragene Genossenschaft als Arbeitsgemeinschaft i.S. des § 219 Abs. 1 SGB V einem Hoheitsträger gleichgestellt und die Umsätze als nicht steuerbare Umsätze behandelt werden oder kommt eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG (Steuerfreiheit von Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse ausführen, wenn die zusammengeschlossenen Personen Tätigkeiten ausüben, die von der Steuer befreit sind und keine Wettbewerbsverzerrungen vorliegen) in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.11.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 3327/02 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2009
Erledigungs-Az: V R 5/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 28 48