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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 53/01
§§: KStG § 8 Abs. 4, KStG § 54 Abs. 6, GG Art. 3
Schlagwörter Mantelkauf, Verlustabzug, Sanierung, Verfassungsmäßigkeit, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Hat eine GmbH ihren Geschäftsbetrieb nicht mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortgeführt, so dass kein Mantelkauf im Sinne des § 8 Abs. 4 KStG n.F. wegen der wirtschaftlichen Identität vorliegt? - Ist die zeitliche Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG n.F. verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.02.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 6016/00
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des BVerfG über das Verfahren I R 38/99. Das Verfahren I R 53/01 wurde fortgesetzt und ist nunmehr durch Beschluss vom 2.2.2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/09 ausgesetzt. - Zurücknahme der Revision