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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-132/06 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22, EG Art. 10 |
Schlagwörter | EG, EU, Italien, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Verzicht, Haushalt |
Rechtsfrage: | Hat die Italienische Republik dadurch, dass sie in den Art. 8 und 9 des Gesetzes Nr. 289 vom 27.12.2002 (Haushaltsgesetz 2003) ausdrücklich und allgemein vorgesehen hat, auf die Ermittlung der in mehreren Besteuerungszeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze zu verzichten, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 und 22 der Richtlinie 77/388/EWG i.V.m. Art. 10 EG verstoßen? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Italienische Republik |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 108 S. 11 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2008 |
Erledigungs-Az: | Rs C-132/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 32 61 |