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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 24/06 |
| §§: | EStG § 7 g Abs. 3 |
| Schlagwörter | Ansparabschreibung, Erweiterung, Wesentliche Betriebsgrundlage |
| Rechtsfrage: | Kann bei einer wesentlichen Betriebserweiterung (Erweiterung einer Imbisseinrichtung um eine Ferienanlage mit ca. 90 Betten) für die künftige Anschaffung von Betriebsausstattung (Betten, Fernseher, Schränke etc.) bereits im Jahr der öffentlichen Ausschreibung eine Ansparabschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden, obwohl der Zuschlag erst im Folgejahr erteilt wurde und auch die Wirtschaftsgüter noch nicht verbindlich bestellt wurden? Wie ist die bisherige Rechtsprechung zur Rücklagenbildung nach § 7 g Abs. 3 EStG bei Betriebseröffnung bzw. Betriebserweiterung in diesem Fall zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 397/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 31 86 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2007 |
| Erledigungs-Az: | XI R 24/06 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 15 55 |