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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 37/04 |
§§: | FGO § 76, FGO § 96 |
Schlagwörter | Ausfuhrerstattung, Sanktion, Probenentnahme, Sachaufklärung |
Rechtsfrage: | Verletzung der Sachaufklärungs- und Hinweispflicht des FG sowie des rechtlichen Gehörs, weil es seine Entscheidung auf Erwägungen (mangelnde Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse der ZPLA) gestützt hat, die weder im gerichtlichen noch im außergerichtlichen Verfahren angesprochen worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IV 218/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 128 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 30 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.08.2007 |
Erledigungs-Az: | VII R 37/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |