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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 134/01 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 62, EStG § 3 Nr. 27, FELEG § 15 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Sozialversicherungsbeitrag, Zukunftssicherung, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Sind die vom Bund nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) unmittelbar an den Sozialversicherungsträger geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Zuwendung eines Dritten steuerpflichtige Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis und damit Arbeitslohn oder handelt es sich um steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr. 62 EStG, weil die zahlenden Stellen (landwirtschaftliche Alterskasse und der Bund) insoweit als "Arbeitgeber" anzusehen sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 70/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 134/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 24 60 |