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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-181/99 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Ausschlußumsätze, EU, EG, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Zur Gültigkeit der Entscheidung des Rates vom 28. Juli 1989 zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 der 6. EG-Richtlinie abweichende Sondermaßnahme zu treffen im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. |
Vorinstanz: | Tribunal Administratif Melun |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.1998 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1999 Nr. C 188 S. 24 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.09.2000 |
Erledigungs-Az: | Rs C-177/99 und C-181/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 79 |