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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 1/07 |
| §§: | AO § 278 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Vollstreckung, Grundstückswert, Rückgewähr |
| Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung des Wertes der Zuwendung ausschließlich der Nominalwert der übernommenen Grundschuld vom Verkehrswert des Grundstücks in Abzug zu bringen oder ist, in den Fällen, in denen bereits entstandene Rückgewähransprüche im Rahmen der Grundstücksübertragung zugewendet worden sind, lediglich die Valuta der übernommenen schuldrechtlichen Verpflichtungen vom Grundstückswert abzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 15.02.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 2794/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 08 57 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.12.2007 |
| Erledigungs-Az: | VII R 1/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 15 07 |