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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 65/14 (BFH)
§§: BewG § 103 Abs. 3, BewG § 103 Abs. 1, KStG § 21 a
Schlagwörter Einheitswert, Betriebsvermögen, Bausparkasse, Schuldposten, Rücklage
Rechtsfrage: Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Bausparkasse: Handelt es sich bei dem nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BauSpkG zu bildenden Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" um eine Rücklage, deren Abzug bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nach § 103 Abs. 3 BewG ausgeschlossen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.05.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 3141/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2016
Erledigungs-Az: II R 65/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 24