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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 30/00 |
§§: | EStG § 9 Abs 1 S 1 |
Schlagwörter | Leerstehende Wohnung, Einkünfteerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für eine nach Auszug des Mieters bis zur Veräußerung leerstehende Eigentumswohnung als Werbungskosten abziehbar: Reicht eine alternative Vermietungsabsicht aus - Kommt es darauf an, ob die Vermietungsabsicht oder Verkaufsabsicht im Vordergrund steht? - Fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn Verkaufs- und Vermietungsabsicht gleichwertig nebeneinander stehen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 7386/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 30/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 78 |