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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 67/00 |
§§: | EStG § 10 e, EStG § 34f, EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Wirtschaftliches Eigentum, Kaufvertrag, Mieter |
Rechtsfrage: | Wurden die Käufer eines von ihnen als Mieter bewohnten Einfamilienhauses bereits mit Abschluss des Kaufvertrags (am 27.12.1993) wirtschaftliche Eigentümer, so dass ihnen schon im Streitjahr 1993 Steuerbegünstigungen nach §§ 10 e, 34 f EStG sowie die anteilige Abschreibung für ein häusliches Arbeitszimmer zustanden, obwohl das zivilrechtliche Eigentum erst mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung (am 17.1.1994) überging, weil der Eigentumswechsel allein vom Verhalten der Käufer abhängig war? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | I 193/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 791 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 67/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 53 20 |