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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 14/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Herstellungskosten, Gebäude, Renovierung, Abgrenzung, Gebäudeteil |
Rechtsfrage: | Abgrenzung von Aufwendungen in Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei räumlich getrennten Baumaßnahmen (Neu-/Umbau nach Teilabbruch) in einem zur Fremdvermietung genutzten Gebäude: Ist in den Fällen, in denen eine einheitliche Nutzung des Gebäudes gegeben ist und damit insgesamt nur ein Wirtschaftsgut vorliegt, für die Beurteilung der Frage, ob Baumaßnahmen zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB geführt haben, auf das gesamte Gebäude abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1733/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 879 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 13 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 14/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 17 |