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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/08 (BFH)
§§: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Reisekosten, Auslandsreise, Aufteilung, Berufliche Veranlassung, Private Lebensführung
Rechtsfrage: In welcher Höhe sind Aufwendungen einer Auslandsreise (Kosten für Flug, Medikamente und pauschaler Verpflegungsmehraufwand) als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn die Reise in einen Abschnitt mit ausschließlich beruflichen Tätigkeiten und in einen Abschnitt mit gemischt beruflichen und privaten Tätigkeiten aufgeteilt werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.08.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 3758/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2010
Erledigungs-Az: VI R 38/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache