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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 89/08 (BFH) |
§§: | AO § 9 Satz 2, EStG § 62 Abs. 1, AO § 8, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz, Inland, Arbeitnehmer, EG, EU |
Rechtsfrage: | Haben ausländische Bauarbeiter, die längere Zeit (im Streitfall fast ein Jahr) im Inland arbeiten ohne dass sich eine dauerhafte Wohnung im Inland feststellen lässt, trotz Beibehaltung der Familienwohnung im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1176/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 89/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 30 |