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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/97 |
§§: | InvZulG § 4b |
Schlagwörter | Zuschuß, Strom, Herstellungskosten, Immaterielles Wirtschaftsgut, Trafo-Station |
Rechtsfrage: | Zuschüsse an Stromversorgungsunternehmen (für Verlegen von Anschlußkabeln) im Zusammenhang mit der Errichtung einer eigenen Trafo-Station - als Herstellungsnebenkosten oder als immaterielles Wirtschaftsgut "gesicherte Stromversorgung"? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.1993 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 93/89 Inv |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 29/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 53 |