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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/01
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34, EStG § 24
Schlagwörter Neue Tatsache, Mitwirkungspflicht, Aufklärungspflicht, Treu und Glauben
Rechtsfrage: 1. Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht, wenn er eine Abfindung erhält, diesbezüglich nur die Erklärungsvordrucke ausfüllt und keine zusätzlichen Erläuterungen über die Abfindung und deren Rechtsgrundlagen macht mit der Folge, dass bei einer Verschuldensabwägung im Rahmen der Prüfung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 eine Bescheidänderung rechtens sein kann? - 2. Ist eine Abfindung / Entschädigung ermäßigt zu besteuern (Zusammenballung ?), wenn der (frühere) Arbeitgeber neben der Einmalzahlung in späteren Jahren noch Zahlungen zur befreienden Lebensversicherung etc. leistet? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.11.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 3152/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2002
Erledigungs-Az: XI R 2/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 06 65