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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 34/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10, EStG § 22 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Sonderausgabe, Rentenversicherung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind die im Jahr 2005 aufgewendeten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der nach dem Alterseinkünftegesetz zu erwartenden Vollversteuerung der Renteneinnahmen in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten oder als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive/subjektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 30254/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 30 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 34/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 00 39 |