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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/00
§§: FGO § 94 a, FGO § 90 Abs 1
Schlagwörter Gerichtsverfahren, Streitwert, Eintausend DM, Klage, Mündliche Verhandlung, Verfahrensfehler
Rechtsfrage: Kann das FG nach § 94 a FGO sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen und ohne mündliche Verhandlung über die Klage entscheiden, wenn es annimmt, der Streitwert des Klageverfahrens übersteige nicht tausend Deutsche Mark, die Klage jedoch nicht eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 08.09.1998
Vorinstanz/AZ: 5 K 5015/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2001
Erledigungs-Az: II R 24/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 41