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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 19/14 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1, AO § 166, HGB § 25, AO § 34, AO § 69 |
Schlagwörter | Haftung, Entschließungsermessen, Auswahlermessen, Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Haftungsinanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers und Liquidators einer GmbH für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: Hat das Finanzamt sein Entschließungs- und Auswahlermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt? Umfasst die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB - wonach der Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet - auch vorvertraglich entstandene Körperschaftsteuerschulden und damit verbundene Nebenleistungen? Ist das Haftungsverfahren von der Frage der materiellen Richtigkeit der Steuerfestsetzung befreit, weil der Haftungsschuldner in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer oder Liquidator der GmbH die Möglichkeit hatte, die gegen die GmbH gerichteten Steuerfestsetzungen anzufechten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 636/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 713 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 19/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 19 16 |