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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 72/03
§§: HGB § 255, EStG § 15, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 7
Schlagwörter Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand
Rechtsfrage: Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten: 1. Liegen Herstellungskosten i.S.d. § 255 HGB vor, wenn eine Wohnung zu einem Sonnenstudio umgebaut wird (Herstellung eines Vermögensgegenstandes?) und dadurch keine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung gegeben ist? - 2. Gehören die zeitlich und räumlich mit der Umgestaltung der Wohnung anfallenden Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ebenfalls zu den Herstellungskosten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 11.09.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 1541/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2005
Erledigungs-Az: X R 52/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 52/03 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 51