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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/03
§§: AO 1977 § 309 Abs. 2, InsO § 88
Schlagwörter Vollstreckung, Insolvenzverfahren, Pfändungsverfügung, Rückschlagsperre
Rechtsfrage: Entsteht das Pfändungspfandrecht an Forderungen des Gemeinschuldners gegenüber einer Bank (Auszahlung der Tagessalden) mit der Zustellung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung oder erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Gutschrift auf dem Konto des Gemeinschuldners? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 09.01.2003
Vorinstanz/AZ: III 784/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 31 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: VII R 7/03