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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 128/99
§§: EStG § 3 Nr. 11, LStR Abschn. 11 Abs. 1, LStR Abschn. 11 Abs. 2
Schlagwörter Beihilfen, Steuerfreiheit, Öffentliche Mittel, Verein
Rechtsfrage: Zur Steuerfreiheit von Beihilfe- und Unterstützungszahlungen an die Arbeitnehmer eines gemeinnützig tätigen Vereins im Hinblick auf die Frage, welche Zuschüsse und zweckgebundenen Mittel an den Verein als "öffentliche Mittel" zu werten sind. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.06.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 319/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2004
Erledigungs-Az: VI R 128/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 93