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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 753/05 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 17 Abs. 1 Fassung: 24.3.1999, EStG 1997 § 17 Abs. 2 Fassung: 24.3.1999, EStG 1997 § 17 Abs. 4 Satz 3 Fassung: 24.3.1999, EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 2 Fassung: 24.3.1999, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, HGB § 255
Schlagwörter Absenkung, Anschaffungskosten, Gemeiner Wert, Gleichheit, Halbteilungsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkung, Steuerbelastung, Verfassungsmäßigkeit, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 v.H. - Anschaffungskostenbegriff bei Überschusseinkünften -Halbteilungsgrundsatz - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 01.03.2005
Vorinstanz/AZ: VIII R 92/03
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2005 II S. 398
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 18 68
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.07.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 22 39