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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 92/07 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1, SGB III § 24, VO (EWG) Nr. 1408/71 § 76 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausland, Schweiz, Antrag, Vorlage |
Rechtsfrage: | Steht der nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihren beiden Kindern im Inland lebt, das Kindergeld ungekürzt zu, obwohl ihr geschiedener, in der Schweiz beschäftigter Ehemann Anspruch auf Familienleistungen nach Schweizer Recht hat, er aber diese Leistungen nicht beantragt, um der Klägerin zu schaden? Notwendige Vorlage an den EuGH? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 227/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 13 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 92/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 30.10.2008 - III R 92/07 - Erledigung der Hauptsache |