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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 109/00 |
§§: | KStG § 8 a, EStG § 43, EStG § 20, DBA-Großbritannien Art. VI, DBA-Großbritannien Art. VII |
Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Ausland, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Stellen verdeckte Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, deren Alleingesellschafterin eine britische Gesellschaft ist, im Sinne des § 8 a KStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, für die gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG Kapitalertragsteuer einzubehalten ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2821/97 KE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 64 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |