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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 53/98 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 4 |
Schlagwörter | Traber, Liebhaberei, Gewerbliche Tierzucht |
Rechtsfrage: | Sind bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht einer GbR langjährige Verlustphasen eines der Gesellschafter in den Jahren vor Gesellschaftsgründung aus einer gleichen Tätigkeit (hier: Trabrennsport) in die Beurteilung miteinzubeziehen und ist deshalb eine Gewinnerzielungsabsicht bei der GbR zu verneinen oder bestand von vornherein eine Gewinnerzielungsabsicht, da die Gesellschafterin kein Laie auf dem Gebiet der Traberzucht war? -Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6393/94 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 53/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 10 70 |