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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-891/19 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2016/1036, DVO (EU) 2017/804
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Einfuhr, Antidumpingzoll
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 Rs T-500/17: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben, - den ersten und dem zweiten Klagegrund im ersten Rechtszug als unbegründet zurückzuweisen; - die Rechtssache in Bezug auf den dritten und vierten Klagegrund im ersten Rechtszug zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung für den ersten Rechtszug und das Rechtsmittelverfahren dem Endurteil des Gerichts vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-500/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 45 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.01.2022
Erledigungs-Az: Rs C-891/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 48