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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/16 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, ErbStG § 13 c Abs. 2, ErbStG § 13 c Abs. 1, ErbStG § 13 c Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Erbauseinandersetzung, Frist
Rechtsfrage: Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG, das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann: Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und "unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims" zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung und eine Kernsanierung des Objekts erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.09.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 3793/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 26 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2019
Erledigungs-Az: II R 37/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 09