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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/18 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Einnahmeüberschussrechnung
Rechtsfrage: Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25% betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.05.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 1362/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2020
Erledigungs-Az: VIII R 9/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 57