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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 101/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Nr. 5 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Ausbildung, Wechselnde Einsatzstellen
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Ist eine studierende Rechtspflegeanwärterin mit verschiedenen Tätigkeitsstätten (mehrere Ausbildungsorte/ Studienort) an wechselnden Einsatzstellen tätig, wenn keine der Ausbildungsstätten als Mittelpunkt der Ausbildungstätigkeit angesehen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.11.2006
Vorinstanz/AZ: 12 K 5060/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2009
Erledigungs-Az: III R 101/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 40