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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 50/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Telefonkosten, Werbungskosten, Berufliche Veranlassung, Auswärtstätigkeit
Rechtsfrage: Sind Telefonkosten für ein wöchentliches fünfzehnminütiges Ferngespräch als Werbungskosten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die mehrwöchige berufliche Abwesenheit des Steuerpflichtigen als doppelte Haushaltsführung oder als Fahrtätigkeit oder Dienstreise zu werten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.09.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 2/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 706
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2012
Erledigungs-Az: VI R 50/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 47