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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 14/18 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 Abs. 4 |
Schlagwörter | Änderungsvorschrift, Rechnung, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Widerspricht eine kombinierte Abrechnung (sog. elektronischer Sales-Report), bei der der Lieferant auf der Grundlage der vom Leistungsempfänger mitgeteilten Daten die Abrechnung vervollständigt und insbesondere den Steuerabzug selbst berechnet, den umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen, wonach die am Leistungsaustausch beteiligten Parteien einander gegenüber entweder mittels Rechnung oder im Gutschriftverfahren abrechnen? - 2. Kann ein Vorsteuerabzug gewährt werden, wenn Abrechnungspapiere für das Streitjahr 1999 im Jahr 2006 um fehlende Angaben ergänzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2690/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 14/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 18 |