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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 26/99
§§: UStG § 4 Nr. 23 J: 1991, UStR Abschn. 117 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Beherbergung, Beköstigung, Jugendlicher, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Müssen die in § 4 Nr. 23 UStG genannten Zwecke von dem aufnehmenden Unternehmer selbst verwirklicht werden oder reicht es für die Steuerbefreiung aus, wenn ein Dritter (z.B. ein mitreisender Lehrer) diese Zwecke verfolgt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.03.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 4866/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2000
Erledigungs-Az: V R 26/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 54