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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 27/18 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 11, SGB VIII § 35
Schlagwörter Erzieherin, Pflege, Jugendhilfe, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist die Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen in den Haushalt des Erziehers zur auf Dauer angelegten Vollzeitbetreuung im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 35 SGB VIII stets als einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigkeit anzusehen oder greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.01.2018
Vorinstanz/AZ: 9 K 9105/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2020
Erledigungs-Az: VIII R 27/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 56