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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 1/21 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 2, RL 96/2003/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, EnergieStV § 95 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Steuerentlastung, Verwendung, Erdgas, zweierlei Verwendungszweck |
Rechtsfrage: | Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG: Kommt im Rahmen der Aktivkohlereaktivierung in Drehrohröfen dem bei der Verbrennung des Erdgases entstehenden Kohlendioxid die gleiche prozessspezifische nichtenergetische Bedeutung zu, wie im Rahmen des vom EuGH entschiedenen Falls der Kristallzuckerherstellung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1275/18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 1/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 96 |