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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/18 (BFH)
§§: EStG § 34 a Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 6, SolZG § 3 Abs. 2, SolZG § 1 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 5
Schlagwörter Solidaritätszuschlag, Einkommensteuer, Tarif, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags: Ist der Nachversteuerungsbetrag des § 34 a Abs. 4 Satz 2 EStG Einkommen und damit Teil der Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG, so dass hierauf gemäß § 3 Abs. 2 SolZG i.V.m. § 1 Abs. 2 SolZG der Solidaritätszuschlag entsteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 08.12.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 294/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2020
Erledigungs-Az: IX R 34/18
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 34/18 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 87