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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 33/18 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 7, BewG § 192 Satz 2, BewG § 193
Schlagwörter Schenkungsteuer, Erbbaurecht, Auflage, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Schenkungsteuer - Zuwendung eines Erbbaurechts: Erbbauzinsverpflichtung als Gegenleistung unter Auflage? - Kann die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung eines Erbbaurechts erwerbsmindernd berücksichtigt werden, so dass die Zuwendung als gemischt freigebige Zuwendung anzusehen ist? - Oder ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses gemäß § 192 BewG mit der Bewertung des Erbbaurechts i.S.v. § 193 BewG abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.06.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 621/16 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2020
Erledigungs-Az: II R 33/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 14