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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 111/98 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Hausrat, Wiederbeschaffung, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Können die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat wegen eines Wohnungsbrandes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Hausrat nicht versichert war? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.1999 |
Erledigungs-Az: | III B 111/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 52 |