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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 61/00
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S 3, EStG § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 a, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4,17, VO (EWG) Nr. 2000/83
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Griechenland
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch eines im Inland tätigen unbeschränkt steuerpflichtigen Lehrers, der von seinem Heimatland Griechenland für diese Tätigkeit beurlaubt und nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit befreit wurde und denen Griechenlands unterstellt ist. Sind die Vorschriften des EStG hier nicht anwendbar, da sie durch höherrangiges Recht, nämlich die VO (EWG) verdrängt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.08.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 3879/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1339
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.08.2002
Erledigungs-Az: VIII R 61/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 01 45, SIS 03 02 53