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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 72/95
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Schlagwörter Generalüberholung
Rechtsfrage: Für grundlegende Renovierung des Wohnhauses eines gemischtgenutzten Grundstücks aufgewandte Kosten keine nachträglichen Herstellungskosten, sondern sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand (Abgrenzung "substanzerhaltende Bestandteilserneuerung" - "wesentliche Verbesserung" i.S. des § 255 Abs. 2 S. 1 HGB - Divergenz zu BFH-Urteil vom 9. 5. 1995 IX R 116/92, BFHE 177 S. 454)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.07.1995
Vorinstanz/AZ: 1 K 50/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.1998
Erledigungs-Az: IX R 72/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 20