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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/14 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 51
Schlagwörter Notar, Vertretung, Trinkgeld, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Sind freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren, die von der jeweiligen Landesnotarkammer an die Notare zur Vertretung abgeordnet wurden, steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG? - Ist § 3 Nr. 51 EStG nur bei Arbeitnehmern aus dem Bereich des Niedriglohnsektors anzuwenden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 28.08.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 525/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2015
Erledigungs-Az: VI R 6/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 14 08