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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 164/98 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 |
Schlagwörter | Kindergeld, Bestandskraft, Änderung |
Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel auch für die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend gegeben sind, den Anspruchsberechtigten aber grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden eines Beweismittels trifft?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 8/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 164/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 13 64 |