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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 66/98 |
§§: | AO 1977 § 150 Abs. 3 Satz 1, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 |
Schlagwörter | Unterschrift, Vertreter, Antragsveranlagung |
Rechtsfrage: | Unterzeichnung der Steuererklärungen für in ihr Heimatland zurückgekehrte, der deutschen Sprache unkundige ausländische Arbeitnehmer durch einen Bevollmächtigten zulässig? Zum Begriff der Verhinderung durch längere Abwesenheit i.S. von § 150 Abs. 3 Satz 1 AO 1977. -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3415/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1102 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 66/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 98 |