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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 41/12 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 1
Schlagwörter Abzweigung, Unterhaltspflicht, Ermessen
Rechtsfrage: Abzweigung von Kindergeld: In welcher Höhe ist eine pauschale Abzweigung von 50 % des Kindergeldes ermessensgerecht, wenn aufgrund detaillierter Berechnung Unterhaltsaufwendungen in Höhe von 92,13 % festgestellt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.12.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 419/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2014
Erledigungs-Az: III R 41/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 30 50