Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 50/01
§§: EStG § 74 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1601
Schlagwörter Kindergeld, Abzweigung, Kind, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Liegt wegen der Nichtbeteiligung an den Kosten der Zweitausbildung seines Kindes eine Unterhaltsverletzung des Kindergeldberechtigten vor und ist deshalb die Abzweigung und Auszahlung des Kindergeldes an das Kind gerechtfertigt, auch wenn diesem das Wohnen im elterlichen Haus vorgehalten und die üblichen Unterhaltsleistungen und Geschenke erbracht werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 11.08.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 2260/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2002
Erledigungs-Az: VIII R 50/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 86