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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V B 38/98 |
§§: | UStG § 3 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1, KO § 57, KO § 58 Nr. 2 |
Schlagwörter | Konkurs, Sicherungsübereignung, Sicherungsgut, Verwertung, Eigentumsvorbehalt, Rücklieferung |
Rechtsfrage: | Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Leistungsempfängerin von einer Bank "als Sicherung abgeholt", ist dann ein erneutes Verbringen in den Betrieb nach Konkurseröffnung kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang? Begründet bei einer Sicherheitsübereignung erst die Verwertung des Gegenstandes eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | V 231/91 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 909 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.1998 |
Erledigungs-Az: | V B 38/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 56 52 |