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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 30/07 (BFH) | 
| §§: | GewStG § 7, EStG § 5 a | 
| Schlagwörter | Unterschiedsbetrag, Fremdwährungsdarlehen, Gewerbesteuerpflicht, Tonnagebesteuerung | 
| Rechtsfrage: | Gewerbeertrag bei der Tonnagebesteuerung: Sind Gewinne aus der teilweisen Auflösung von Unterschiedsbeträgen i.S. des § 5 a Abs. 4 EStG, die auf Grund der Bezahlung eines Fremdwährungsdarlehens entstanden sind, gewerbesteuerpflichtig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.04.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 123/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 70 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
