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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 50/03
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 516, BGB § 1360, BGB § 1360 a Abs. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Ehegatten, Unterhaltsleistung, Haushaltsgeld
Rechtsfrage: Sind die als Haushaltsgeld deklarierten Zahlungen an den Ehegatten dann als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer zu unterwerfen, wenn die Zahlungen nicht dem Familienunterhalt gemäß §§ 1360, 1360 a BGB dienen, sondern anderweitig zum Vermögensausgleich unter den Ehegatten verwendet werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.09.2001
Vorinstanz/AZ: 11 K 109/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2004
Erledigungs-Az: II R 50/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 42