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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-272/03 (EuGH)
§§: ZK-DVO Art. 718 Abs. 3 Buchst. d, ZK-DVO Art. 670 Buchst. p
Schlagwörter Vorübergehende Verwendung, Beförderung, Sattelzugmaschine, EG, EU, Zollgebiet, Beförderung, Auflieger
Rechtsfrage: Ist Art. 718 Abs. 3 Buchst. d i.V.m. Art. 670 Buchst. p VO (EWG) Nr. 2454/93 dahin auszulegen, dass hiernach die Verwendung einer Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 13.05.2003
Vorinstanz/AZ: VII R 15/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 37 65
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.12.2004
Erledigungs-Az: Rs C-272/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 95