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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 68/01
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Vorkosten, Eigennutzung, Veräußerung
Rechtsfrage: Stellt die Veräußerung eines zur Eigennutzung vorgesehenen Grundstücks ein rückwirkendes Ereignis dar, welches das FA berechtigte, den bestandskräftig berücksichtigten Vorkostenabzug nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückgängig zu machen? Ist Tatbestandsmerkmal des Vorkostenabzugs die "tatsächliche Eigennutzung" oder reicht die "Absicht der Eigennutzung" aus? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 31.05.2001
Vorinstanz/AZ: I 42/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2003
Erledigungs-Az: X R 68/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet