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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/12 (BFH) |
§§: | AO § 356, AO § 357 Abs. 1, AO § 87 a |
Schlagwörter | Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Schriftform |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit eines Einspruchs - Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchseinlegung durch E-Mail: Ist der außerhalb der Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegte Einspruch zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfirst des § 356 Abs. 2 AO gilt? Einspruchseinlegung durch E-Mail als Unterfall der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 275/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 292 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 01 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 2/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 34 15 |