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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 45/04
§§: AO 1977 § 268, AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Aufteilung, Gesamtschuldner, Gesamtrechtsnachfolge
Rechtsfrage: Kommt eine Aufteilung rückständiger Steuerschulden aus Zeiten der Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehemannes in Betracht, wenn die Ehefrau im Zeitpunkt der Antragstellung einerseits im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft originäre Steuerschuldnerin ist und andererseits als Erbin die Steuern kraft Gesamtrechtsnachfolge und damit nur in ihrer Person schuldet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.07.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 6552/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2008
Erledigungs-Az: VI R 45/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 96