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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/10 (BFH) |
§§: | EStG § 52 Abs. 55 j, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 55 j Satz 2, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 |
Schlagwörter | Pflichtveranlagung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Antragsveranlagung, Antragstellung |
Rechtsfrage: | Verstößt die durch § 52 Abs. 55 j EStG i.d.F. des JStG 2007 erfolgte Rückbewirkung des Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 auch auf Veranlagungszeiträume vor 2006 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes? Ist gemäß § 52 Abs. 55 j Satz 2 EStG nach vorangegangener bestandskräftiger Ablehnung einer Antragsveranlagung diese aufgrund einer erneuten Antragstellung durchzuführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 478/08 und 12 K 479/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 26 11 |