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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 62/06 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 12
Schlagwörter Liebhaberei, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Krankheit
Rechtsfrage: Anerkennung von Verlusten aus einem Weinhandel im selbstgenutzten Einfamilienhaus? Rechtliche Würdigung der Art der Betriebsführung, der geringen Werbemaßnahmen? Inwiefern ist bei einer Totalgewinnprognose die Erkrankung der Klägerin ca. vier Jahre nach Betriebseröffnung, die letztendlich zur Aufgabe des Weinhandels führte, zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.02.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 1841/04 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 256
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 47 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2009
Erledigungs-Az: X R 62/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 44