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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2530/11 (BVerfG) |
§§: | AO § 355, AO § 358, BGB § 133, BGB § 157 |
Schlagwörter | Auslegung, Einspruch, Klage, Treu und Glauben, unbegründet, unzulässig, Verwaltungsakt, Willenserklärung, Zulässigkeit |
Rechtsfrage: | Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als unbegründet - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | II R 7/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2011 S. 1835 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 94 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2012 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2530/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |