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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 17/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 20
Schlagwörter Zinsen, Schuldzinsen, Werbungskosten, Totalüberschuss
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Namibia keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn mit einem Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu rechnen ist?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.12.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 112/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2000
Erledigungs-Az: VIII B 17/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet