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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/15 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 3 Satz 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Körperschaft des öffentlichen Rechts, Vorsteuerabzug, Leistungsaustausch, Entgelt, Verein
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle: Liegt bei der Überlassung der Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vor oder handelt es sich bei den von den Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte, die nicht ausreichen, um von einer Entgeltlichkeit auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.03.2015
Vorinstanz/AZ: 9 K 2732/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2017
Erledigungs-Az: XI R 12/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 66