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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 61/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 6,7 |
Schlagwörter | Kindergeld, Volljährigkeit, Einkünfte und Bezüge, Einmalzahlung, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Sind die nach Vollendung des 18. Lebensjahres zugeflossenen Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des ganzjährig in Ausbildung stehenden Kindes voll diesem Zeitraum zuzurechnen oder anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1605/98 KG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 10 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.11.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 61/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |